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   LSG Sachsen, 13.08.2015 - L 3 AL 156/13   

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https://dejure.org/2015,46044
LSG Sachsen, 13.08.2015 - L 3 AL 156/13 (https://dejure.org/2015,46044)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 13.08.2015 - L 3 AL 156/13 (https://dejure.org/2015,46044)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 13. August 2015 - L 3 AL 156/13 (https://dejure.org/2015,46044)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 07.05.2013 - B 1 KR 12/12 R

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - Kostenerstattung - Auswahlermessen

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.08.2015 - L 3 AL 156/13
    Bei einem Streit über die Gewährung von Ermessensleistungen hat das Gericht im Streitfall nach § 54 Abs. 2 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) zu prüfen, ob der Versicherungsträger die gesetzlichen Grenzen seines Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat und dadurch der Kläger in seinen Rechten verletzt worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 7. Mai 2013 - B 1 KR 12/12 R - BSGE 113, 231 ff. = SozR 4-2500 § 40 Nr. 7 = JURIS-Dokument, jeweils Rdnr. 12).
  • LSG Bayern, 22.03.2018 - L 9 AL 135/14

    Gewährung von Gründungszuschuss für die erste Phase der Existenzgründung

    In der Rechtsprechung der Landessozialgerichte ist einhellige Meinung, dass es sich beim Vermittlungsvorrang um einen Ermessensgesichtspunkt und nicht um eine weitere Tatbestandsvoraussetzung handelt (vgl. beispielsweise LSG Hessen, Urteil vom 11.11.2016 - L 3 AL 29/14; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.11.2016 - L 18 AL 127/15; LSG Hamburg, Urteil vom 23.09.2015 - L 2 AL 20/14; LSG Sachsen, Urteil vom 13.08.2015 - L 3 AL 156/13; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.11.2013 - L 9 AL 81/13).
  • LSG Sachsen, 01.12.2016 - L 3 AL 160/14

    Arbeitsförderung; Gewährung eines Eingliederungszuschusses; Förderung älterer

    Bei einem Streit über die Gewährung von Ermessensleistungen hat das Gericht im Streitfall nach § 54 Abs. 2 SGG zu prüfen, ob der Leistungsträger die gesetzlichen Grenzen seines Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat und dadurch der Kläger in seinen Rechten verletzt worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 7. Mai 2013 - B 1 KR 12/12 R - BSGE 113, 231 ff. = SozR 4-2500 § 40 Nr. 7 = juris, jeweils Rdnr. 12; Sächs. LSG, Urteil vom 13. August 2015 - L 3 AL 156/13 - juris Rdnr. 18).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AL 9/17

    Gründungszuschuss - Pflicht zur erneuten Entscheidung bei Verwendung von

    In der Rechtsprechung der Landessozialgerichte ist einhellige Meinung, dass es sich beim Vermittlungsvorrang um einen Ermessensgesichtspunkt und nicht um eine weitere Tatbestandsvoraussetzung handelt (vgl. beispielsweise LSG Hessen, Urteil vom 11. November 2016 - L 3 AL 29/14; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. November 2016 - L 18 AL 127/15 - LSG Hamburg, Urteil vom 23. September 2015 - L 2 AL 20/14 - SächsLSG, Urteil vom 13. August 2015 - L 3 AL 156/13 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2017 - L 7/12 AL 66/15
    Unzumutbar wäre insoweit z.B. ein erheblich niedrigeres erzielbares Arbeitsentgelt im Vergleich zu dem der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegenden Arbeitsentgelts, während z.B. eine Tätigkeit nicht schon deshalb unzumutbar ist, weil sie nicht zum Kreis der Beschäftigungen gehört, für die die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer ausgebildet ist oder die sie oder er bisher ausgeübt hat (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 13. August 2015 - L 3 AL 156/13).
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